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Neue Sperrgutmarke

Die neuen Sperrgutmarken des ZAB

Abschaffung der ZAB-Gebührenmarken

Seit dem ersten September 2025 gehören die ZAB-Gebührenmarken der Vergangenheit an. Die bisherigen Gebührenmarken wurden abgeschafft und durch eine Sperrgutmarke abgelöst. Die sich jedoch noch im Umlauf befindenden Gebührenmarken behalten nach wie vor ihren Wert.

Im Dezember 2024 hat der ZAB informiert, dass im Verlaufe des Jahres 2025 die Produktion und der Verkauf der bisherigen 2-Franken-Gebührenmarken eingestellt und durch eine blaue 6-Franken-Sperrgutmarke abgelöst wird. Diese können nach wie vor an den bekannten Verkaufsstellen bezogen werden.

Es gilt weiterhin: alle verkauften und sich im Umlauf befindenden Gebührenmarken behalten auch nach der Einstellung des Verkaufs ihren Wert. Die Mitnahme von Kleinsperrgut (max. 15 kg für CHF 6.-) und Grobsperrgut (max. 35 kg für CHF 12.-) bleibt somit bestehen. Da der ZAB keine verkauften Gebührenmarken zurücknimmt, können die Gemeinden und die Verkaufsstellen alle bei ihnen vorrätige Gebührenmarken weiterhin verkaufen.

Für die Bereitstellung des Hauskehrichts wird empfohlen, die blauen ZAB-Gebührensäcke zu verwenden. Zudem sind die blauen Gebührenabfallsäcke in allen handelsüblichen Grössen verfügbar – 17-Liter, 35-Liter, 60-Liter und 110-Liter.